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Stellungname Haus Ahorn

Stellungnahme zur Schließung des Hauses Ahorn aus Sicht der gemeinnützigen Betreiberfirma Wohnintern gGmbH und Miteigentümern:

Da mittlerweile in der Öffentlichkeit und den Medien doch sehr kontrovers und mit Halbwissen um die Schließung des Haus Ahorn diskutiert wird, wollen wir hier nochmals einige belegbare Fakten nennen.

    1.  Parteien auf Eigentümerseite

Das Grundstück und Gebäude Haus Ahorn gehört einer Eigentümergemeinschaft von ca. 80 Eigentümern (WEG). Viele Eigentümer sind seit mehr als 30 Jahre Teil dieser Gemeinschaft, einige haben das Eigentum in den letzten Jahren vererbt bekommen und einige wenige haben ihren Anteil in dem letzten Jahr erst neu erworben. Diese Eigentümergemeinschaft (WEG) hat von Beginn an bis heute kontinuierlich und verantwortungsvoll in das Haus und seine technische Ausstattung investiert.

    2.  Vertreter der Eigentümer ist der Verwalter

Die Immobilienverwaltung BFI hat die Verwaltung des Objektes für die WEG-Eigentümergemeinschaft übernommen.

    3.  Die Mieterin

Wir, die Wohnintern gGmbH, sind der Generalmieter des Grundstücks und Gebäudes und haben mit jedem Eigentümer einen Mietvertrag. Die Wohnintern GmbH betreibt in den Räumlichkeiten ein Pflegeheim und vermietet Wohnraum über einen Heimvertrag an pflege- und betreuungsbedürftige Personen weiter. Für den Heimbetrieb wurde gemäß Heimrecht von Anfang an eine Heimerlaubnis durch die zuständige Heimaufsicht, das Landratsamt Heilbronn erteilt.

    4.  Zu beachtende Normen

Als Pflegeeinrichtung unterliegen wir u.a. dem Heimrecht des Landes Baden-Württemberg im sog. Ordnungsrecht, dem Baurecht, dem Leistungsrecht mit diversen Regelkreisen. Die Einhaltung des Ordnungsrechts überwacht die Heimaufsicht.

Das Land Baden-Württemberg hat zum 1.9.2009 die LandesHeimBauVerordnung in Kraft gesetzt. Diese Norm regelt u.a., dass Heimplätze nur noch in Einzelzimmern mit Sanitärbereichen vorzuhalten sind, dass Wohngruppen maximal 15 Personen zu bilden sind, dass die Barrierefreiheit zu beachten ist, die Gemeinschaftsfläche mindestens 5 qm pro Platz betragen muss.

Das Land gewährte allen Pflegeheimen eine generelle Übergangsfrist von 10 Jahren ab Inkrafttreten bis 31.08.2019, welche auf Antrag auf bis zu 25 Jahre ab Inbetriebnahme oder nach Generalsanierung verlängert werden kann. Über den Antrag entscheidet die Heimaufsicht im pflichtgemäßen Ermessen. Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Ausübung des Ermessens wurden im Jahr 2015 die sog. Ermessenslenkenden Richtlinien durch das Sozialministerium in Kraft gesetzt.

Da das Haus Ahorn bereits im Februar 1993 den Betrieb aufnahm, war eine Verlängerung der 10-jährigen Übergangsfrist über den 01.09.2019 hinaus rechtlich nicht möglich. Vor dem Hintergrund, dass Wege für einen Ersatzneubau gesucht wurden, wurde jedoch eine befristete Befreiung durch die Heimaufsicht gewährt, welche mehrfach verlängert wurde. Eine weitere Befreiung soll nur gewährt werden, soweit die Chance auf einen dauerhaften Betrieb besteht. Dies können sowohl Umbauten im Bestand sein, als auch Ersatzneubauten.

    5.  Mitwirkung der Gemeinde

Im Rahmen der Suche nach einem Ersatzgrundstück hat die Gemeinde ein Mitspracherecht – ebenso in der Ausübung des Baurechts.

Ab 2010 hat die Betreiberin die Problematik in vielen Zusammenkünften mit den Eigentümern diskutiert und nach Lösungen im Bestand gesucht. Im Laufe der Jahre kamen dann aber auf Grund des Alters des Gebäudes diverse technische Probleme auf, wie die brüchigen Wasserleitungen oder das Ersatzteilproblem bei Lüftungsanlagen, Aufzügen usw. hinzu. Mehrere Gutachten und Planungen durch Eigentümer und Betreiber kamen zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung im laufenden Betrieb nicht umsetzbar ist.

Daraufhin hat sich die Wohnintern gGmbH für einen Neubau entschieden und dazu die Gemeinde angesprochen, um gemeinsam nach geeigneten Bauplätzen zu suchen. Somit hatten wir die Stadt als Mitstreiter im Boot, da diese ein eigenes Interesse am Erhalt der pflegerischen Infrastruktur in Beilstein hat. Die Stadt hat sich durch ihr anfängliches Engagement und die aussichtsreichen Planungen über den Bauplatz auch für weiter Fristverlängerungen bei der Heimaufsicht eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Mitstreiter davon überzeugt, eine zukunftsfähige machbare Lösung zu finden. Immer wieder wurden neue Bauplätze geprüft z.B. in der Bahnhofstrasse, Ecke Gartenstr./Birkenweg, Weinsteige und das alte Feuerwehrareal, welches letztendlich am geeignetsten erschien.

Die Wohnintern gGmbH hatte einen Investor gefunden der auf dem Gelände eine Planung für ein Seniorenheim entwarf und dem Gemeinderat vorstellt. Im Gemeinderat wurde zu dieser Zeit schon über Details wie Höhe des Gebäudes, Dachbegrünung usw. gesprochen. Ebenso wurden Wünsche des Gemeinderats in weiteren Planversionen berücksichtigt. Schließlich wurde ein Bauantrag gestellt und durch die KfW weitreichende Förderungen für energetische Maßnahmen genehmigt. Bodenproben wurden vom Investor veranlasst und untersucht, etc..

Doch dann stellten sich Probleme seitens der Stadt mit dem derzeitigen Nutzer des alten Bahnhofsgeländes der Deutschen Bahn ein, so dass sich der Plan auf diesem Gelände ein Seniorenheim zu bauen in Luft auflöste. Somit hatte die Wohnintern gGmbH keine realistische Perspektive mehr für eine Beantragung einer weiteren Fristverlängerung über den 30.06.2025 hinaus.

Andrea Stoll

Geschäftsführung

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